Elternbeitrag zu den Schulbetriebskosten

Zuschüsse zu niedrig berechnet

Die Waldorfschule Chemnitz ist eine genehmigte Schule in freier Trägerschaft. Deshalb erhält sie Zuschüsse des Freistaates Sachsen für den laufenden Schulbetrieb. Diese Zuschüsse decken die Schulbetriebskosten aber nur unzureichend. Im Bereich der Klassen 1-4 beträgt der Zuschuss nur 44% der Kosten, die von der öffentlichen Hand pro Schüler ausgegeben werden. Im Bereich der Klassen 5-13 sind es 69%. Von jeder freien Schule wird aber erwartet, dass das Angebot bzw. die Lernziele nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückbleiben. Dadurch entsteht zwingend eine Finanzzierungslücke, die vom Gesetzgeber so gewollt, durch Elternbeiträge zu decken ist.

Schulgeld

Die Waldorfschule Chemnitz hat sich daher eine Schulgeldordnung gegeben. Diese Schulgeldordnung orientiert sich an den Kosten der Beschulung.  Das Schulgeld beträgt als Regelbeitrag 153 € je Schüler und Monat.