So funktioniert die Schulaufnahme

Jedes Kind kann im Schulsekretariat schriftlich angemeldet werden.

Aufnahmevorgang für Schulanfänger an der Waldorfschule Chemnitz und Parzivalschule

 

In sechs Schritten an die Waldorfschule:

• Einsendung der Bewerbungsunterlagen (Anmeldebogen finden Sie hier) per Post oder per E-Mail (Überweisung der 30 € Bearbeitungsgebühr) bis zum 30. September 2023

Vor den Herbstferien (02.10. - 14.10.2023): Für alle angemeldeten Familien findet ein Infoelternabend statt

Nach den Herbsterien: Einladung zur pädagogischen und medizinischen Aufnahme (durch unseren eigenen Schularzt, ersetzt nicht die schulmedizinische Untersuchung beim Amtsschularzt)

Ende November bzw. im Anschluß an die päd. und med. Aufnahme: Benachrichtigung über die Aufnahme Ihres Kindes in die Waldorfschule

• Versendung des Schulvertrags und verbindliche Einladung zum Finanzgespräch

• Die Aufnahme ist Mitte Dezember abgeschlossen

Erst nach der Unterzeichnung des Schulvertrages ist die Aufnahme gültig. Am 24.08.2017 von der gemeinsamen Konferenz der Waldorfschulen Chemnitz beschlossen.

 

Quereinstieg in die Waldorfschule Chemnitz

 

Zur Zeit fühlen sich in einigen Klassen je 25 Kinder wohl und beschäftigen Ihre Klassenlehrer*innen vollauf. Wir bitten Sie um Verständnis, dass für diese Klassen keine Aufnahmen stattfinden. Nach eingereichtem Anmeldeformular und Rückruf des Aufnahmekreises kann Ihr Kind auf die Warteliste aufgenommen werden. (0371-33407610, info@waldorfschule-chemnitz.de)

Für die Durchführung des folgend beschriebenen Aufnahmeverfahrens neuer Schüler*innen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erhoben. Diese ist vor Beginn des Verfahrens zu entrichten.

Die folgenden wichtigen Kriterien müssen erfüllt sein:

  •    eine ausreichende Kapazität in der Klasse
  •       
  •    die Beschulbarkeit des Kindes
  •      
  •    die ausreichenden Fördermöglichkeiten an der
  •    Waldorfschule Chemnitz
  •       
  •    Bereitschaft der Erziehungsberechtigten, die
  •    Waldorfpädagogik finanziell und ideell zu unterstützen
  •      

Um die Beschulbarkeit und ausreichenden Fördermöglichkeiten der Waldorfschule Chemnitz zu prüfen finden sich folgende, unabhängige Gremien zusammen:

  •    Für Unter- und Mittelstufe der Schularzt, der
  •    Klassenlehrer*innen und der Aufnahmelehrer*innen
  •     
  •    Für die Oberstufe der Klassenbetreuer*innen, der
  •    Aufnahmelehrer*innen und ein weiterer Oberstufenlehrer*innen
  •     
  •    Für den Förderschulteil der Schularzt, der
  •    Aufnahmelehrer*innen und ein Therapeut*innen
  •     
  •    der Elternfinanzkreis bestehend aus ein oder zwei
  •    Elternvertretern des Wirtschaftskreises
  •     

Das jeweilige Aufnahmegremium und der Elternfinanzkreis entscheiden unabhängig voneinander über die Aufnahme des Kindes. Eine Aufnahme kann nur stattfinden, wenn beide Gremien zustimmen. Eine Pflicht zur Aufnahme besteht nicht.