Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Der Bund der Freien Waldorfschulen hat für seine Mitgliedseinrichtungen eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Die Waldorfschule Chemnitz nimmt daran teil.
Sie dient dem Schutz von Angestellten und Mitarbeiter:innen, die Kenntnisse oder einen begründeten Verdacht über Rechtsverstöße im Sinne des § 2 HinSchG in ihren Einrichtungen haben und diese offenlegen wollen, ohne dadurch Nachteile befürchten zu müssen.
Die Interne Meldestelle kann wie folgt erreicht werden:
Meldung an Bund der freien Waldorfschulen: (https://www.waldorfschule.de/beratung-kontakt/interne-meldestelle-fuer-waldorfschulen-nach-dem-hinschg)
Per Sprachnachricht: 0711- 21042-22
Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: Bund der Freien Waldorfschulen e.V., Meldestelle nach dem HinSchG, Wagenburgstr. 6, 70184 Stuttgart
* Bitte beachten Sie hierzu die "Hinweise zur Datensicherheit beim Versand per Mail"
Bitte geben sie bei einer Meldung immer folgende Informationen an:
- Ihren Namen und eine Kontaktadresse (z.B. Mailadresse oder Telefonnummer), damit Sie eine Eingangsbestätigung erhalten und ggfs. Rückfragen gestellt werden können,
- Die Einrichtung, an welcher der Rechtsverstoß stattgefunden haben soll
- Ihr berufliches Verhältnis zu dieser Einrichtung (z.B. Lehrer:in, Verwaltungsangestellte:r, freie:r Mitarbeiter:in)
- Den konkreten Vorgang, aus dem der Rechtsverstoß folgt
- ggfs. Belege zu dem dargestellten Vorgang
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.waldorfschule.de/beratung-kontakt/interne-meldestelle-fuer-waldorfschulen-nach-dem-hinschg
Es gelten die Datenschutzerklärungen des Bundes der Freien Waldorfschulen, die Sie hier einsehen können: www.waldorfschule.de/datenschutzerklaerungen