Schulöffnung ab dem 18. Mai

von

Liebe Eltern der Waldorfschule,

 

hiermit möchten wir Sie auf Grundlage der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie, veröffentlicht am 12.05.2020, darüber informieren, wie der Schulbetrieb in unserer Schule ab dem 18.05.2020 ablaufen wird.

Am 08.05.2020 hatte der Kultusminister, Herr Piwarz, in Schulleiterbriefen schon angekündigt, dass ab Montag, dem 18.05.2020 an allen Oberschulen, Förderschulen (außer Schulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung) und Gymnasien der Unterricht wieder stattfindet.  Ebenso gilt ab dem 18.05.2020 wieder die Schulbesuchspflicht für die Klassenstufen 1-4. Die genauen Verordnungen sind nun in der oben genannten Allgemeinverfügung festgeschrieben.  Man sieht schon an den unterschiedlichen Formulierungen, dass für jede Schulform andere Regeln gelten, was unsere Schule vor eine besondere Herausforderung stellt, da wir ja alle haben.
Die Planungsgruppe und die Stufenkonferenzen haben am Montag begonnen, einen Ablauf-und Stundenplan zu erstellen, der allen Vorgaben gerecht wird. Sollte es anfangs zu einigen Irritationen kommen, bitten wir Sie, uns daraufhin anzusprechen und wir werden gemeinsam eine Lösung finden.
Ich werde nun im Folgenden den einzelnen Stufen entsprechend ( Grundschule 1-4, Oberschule 5-10 und Gymnasium 11-13) unser Vorgehen darlegen.
Vorab aber noch eine Belehrung für die Eltern aller Klassenstufen:

  • Kinder mit Krankheitsanzeichen von COVID-19 dürfen nicht in die Betreuung gebracht werden. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied des Haushalts Krankheitssymptome von COVID-19 aufweist.
  • Es ist dringend erforderlich, dass im privaten Umfeld weiterhin die Sozialkontakte soweit wie möglich zu reduzieren sind, um die Entstehung neuer Infektionsketten zu vermeiden.
  • Es werden auf dem Gelände klar definierte Bring-und Abholzonen eingerichtet, in den die Eltern ihre Kinder abgeben können. Dabei ist zwingend von den Eltern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus ist das Betreten der Einrichtung bzw. der Schule für Eltern in der Regel nicht erlaubt.

Alle genauen Daten zu den einzelnen Klassen finden Sie im Infoportal.

Zurück