5 Punkte für Freie Schulen in Sachsen

von

Für eine starke Bildungslandschaft durch Vielfalt

Anforderungen an den Doppelhaushalt 2013/2014 zur Förderung allgemeinbildender Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft leisten einen gemeinsamen Beitrag zur Bildungs- und Chancengerechtigkeit im öffentlichen Schulsystem. Durch ihre Angebote eröffnen sie den Zugang zu einer Bildungslandschaft, die ihre besondere Qualität auch aus der Angebotsvielfalt zieht. Die freien Schulen leisten, nicht zuletzt durch unterschiedliche Bildungskonzeptionen, einen wertvollen Beitrag zu dieser Qualität. Dabei sind staatliche und freie Schulen als gleichwertige Akteure im sächsischen Bildungssystem zu sehen.

Der PARITÄTISCHE Sachsen betrachtet die freien Schulen als festen Bestandteil des sächsischen Bildungssystems und fordert mit Blick auf den Doppelhaushalt 2013/2014:

1. Schulgelderstattung für Kinder aus finanzschwachen Familien 

Chancengleichheit beim Zugang von Bildungsangeboten ist grundlegend für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die Chance auf den Besuch einer allgemeinbildenden Schule in freier Trägerschaft haben - unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Die Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien gehen seit dem Wegfall der Schulgelderstattung merklich zurück.

Die Schulgelderstattung für Kinder aus finanzschwachen Familien ist wieder einzuführen!

2. Angemessene Finanzierung allgemeinbildender Schulen in freier Trägerschaft

Bereits jetzt sehen sich die allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft einem enormen Kostendruck ausgesetzt. Weitere direkte und indirekte finanzielle Kürzungen der Förderung gehen zu Lasten einer erfolgreichen Bildungsarbeit und schwächen die gesamte Bildungslandschaft des Freistaates.

Die freien Schulen müssen eine angemessene Finanzierung erhalten!

3. Sachkostenpauschale überprüfen - Sachkostenanteil angleichen

Die Bemessungsgrundlage für Sachkostenanteile wurde vor mehr als vier Jahren pauschal ermittelt und entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Dieser Umstand drängt die Träger langfristig in finanzielle Engpässe.

Die Sachkostenanteile für allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft sind dringend zu überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anzugleichen!

4. Umsetzung der Koalitionsvereinbarung – Berechnungsformel prüfen

Mehrere Gutachten bestätigen, dass Schulen in freier Trägerschaft deutlich weniger öffentliche Mittel erhalten als staatliche Schulen. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, ein Gutachten zur Überprüfung der Berechnungsformel für die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft einzuholen.

Dieses Vorhaben muss jetzt umgesetzt werden, um die Finanzierungsgrundlage für Schulen in freier Trägerschaft endlich auf eine belastbare Grundlage zu stellen!

5. Inklusive Bildung weiterentwickeln – UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

Dass ein gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung gelingen kann, zeigen viele integrativ
arbeitende freie Schulen im ganzen Freistaat. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Freistaat, das gesamte Bildungssystem inklusiv weiterzuentwickeln. Nur so wird zu erreichen sein, dass Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich miteinander leben.

Deshalb sind stärkere Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch im gesamten Schulsystem zu unternehmen und die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen!

Stand: Juni 2012

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