Hygieneplan der Waldorfschule Chemnitz Stand: 28.08.2020

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Sehr geehrte Eltern,

ab dem neuen Schuljahr tritt in Sachsen die „Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie“ vom 13.08.2020 in Kraft. Sie regelt insbesondere die Hygienemaßnahmen an den Schulen und gilt bis zum 21.02.2021. Des Weiteren erstellt jede Schule einen Hygieneplan, der auf spezifische Besonderheiten, beispielsweise bei der räumlichen Situation eingehen kann.

Wir möchten Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen ab dem 31.08.2020 geben. Sie finden unten Links zu den Originaldokumenten.

  1. Allgemeine Regelungen, Regelungen zum Zutritt

    Ihr Kind erhält am ersten Schultag ein Formular, das Sie bitte bis zum 07.09.2020 ausgefüllt und unterschrieben zurückgeben. Darin versichern Sie, die Informationen zu Betretungsverboten und Infektionsschutzmaßnahmen zur Kenntnis genommen zu haben. Eine tägliche Gesundheitsbestätigung für Schüler*innen ist generell nicht mehr nötig, allerdings für Kindergarten-Kinder.


Es besteht ein Betretungsverbot des Schulgeländes für Menschen, die
* aktuell einen positiven Test auf SARS-CoV-2 besitzen bzw. infiziert sind,
* mindestens ein für die Krankheit COVID-19 typisches Symptom aufweisen (Ausnahmen bestehen bei Unbedenklichkeit mit ärztlichem Attest, z. B. wegen einer Allergie),
* Kontakt mit Infiziertem innerhalb von 14 Tagen hatten (außer Menschen in Gesundheits-und Pflegeberufen,

* die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keine ärztliche Bescheinigung, dass keine Infektion vorliegt, bzw. einen negativen Test vorweisen können.

Einrichtungsfremde Personen, insbesondere Eltern, dürfen das Gelände prinzipiell betreten, müssen jedoch auf dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen („Maskenpflicht“). Ausnahmen gelten nur aus wichtigen Gründen (z. B. Elternabend bei Einhaltung der Abstandsregeln). Für Schüler*innen, Lehrkräfte und sonstige Angestellte gilt auf dem Schulgelände keine allgemeine Maskenpflicht (s. u.).

Einrichtungsfremde Personen müssen einen Aufenthalt auf dem Schulgelände dokumentieren, wenn dieser länger als 15 Minuten dauert. Sollte dieser Fall bei Ihnen eintreten, melden Sie sich bei Frau Poppitz im Schulbüro. In der Parzivalschule wird für diese Zwecke eine Liste im Eingangsbereich ausgelegt. Die Löschung der Daten erfolgt nach einem Monat.

  1. Persönliche Hygiene, Mund-Nasen-Bedeckung, Abstandsregel

Alle Schüler*innen und Lehrer*innen sind verpflichtet, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzuführen. Im Unterricht besteht generell keine Pflicht, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Rest des Schulgeländes hat sich die Waldorfschule Chemnitz auf ein Zwei-Stufen-Modell geeinigt, das das Maß des Infektionsrisikos berücksichtigt. Entscheidend für diese Regelung ist der aktuelle Wert der sog. 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Chemnitz. Dieser gibt die Anzahl der positiven Tests (Neuinfektionen) der letzten sieben Tage in Relation auf 100.000 Einwohner an. Folgende zwei Stufen werden unterschieden:

Stufe 1:  Bis 10 Neuinfektionen im Raum Chemnitz: Es besteht für Schüler*innen, Lehrer*innen und sonstige Angestellt*innen generell keine Maskenpflicht auf dem Schulgelände.

Stufe 2: Ab 11 Neuinfektionen: Es besteht eine Maskenpflicht für Schüler*innen ab der 7. Klasse, Lehrer*innen und Angestellte in Gebäuden außerhalb des Unterrichts (insbesondere auf den Gängen, im Treppenhaus und in der Mensa während des Anstehens). Diese Maskenpflicht besteht nicht im Freien (unter Beachtung der Abstandsregeln und eines Mindestabstandes zwischen den Klassen), nicht bei schulischen Konferenzen sowie nicht in Büro- und Beratungsräumen.

 

Das Schuljahr startet nach jetzigem Stand in Stufe 1 (aktueller Wert der 7-Tage-Inzidenz für Chemnitz beträgt 1,2). Ein Wechsel in eine andere Stufe erfolgt entsprechend des Inzidenzwerts und gilt zunächst jeweils für eine Woche.

 

Die Abstandsregel (1,5m) gilt im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen nicht mehr, allerdings wird das Halten der Abstände empfohlen und ist verpflichtend für einrichtungsfremde Personen. Empfehlungen zur Niesetikette und zum regelmäßigen Händewaschen gelten wie bisher.

  1. Besondere Regelungen bis 11.09.2020

Aufgrund möglicher unentdeckter Infektionen durch Reiserückkehrer soll vor allem innerhalb der ersten 14 Tage nach Schulbeginn (Inkubationszeit) eine Durchmischung der Klassen vermieden bzw. das damit verbundene Risiko minimiert werden. Aus diesem Grund gelten bis zum 11.09.2020 folgende Regelungen:

Hort: Durchmischung ist prinzipiell erlaubt, wird aber in kleineren Umfängen praktiziert und die Anwesenheit exakt dokumentiert.

Frühhort: Findet statt, es wird exakt dokumentiert.

Schulklub: Findet nur für die jeweils jüngste Klasse (Klasse 5 an der Sandstraße) und im Sinne einer Notbetreuung für die höheren Klassen statt. Es wird exakt dokumentiert.

GTA-Angebote: Beginnen frühestens am 14.09.2020.

 

Ab dem 14.09.2020 können Hort, Frühhort und Schulklub wieder im Normalbetrieb arbeiten. Die Dokumentation der Anwesenheit wird beibehalten.

 

Links:

Allgemeinverfügung: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Schulen-Kitas-2020-08-13.pdf

Hygieneplan: finden Sie unten zum Download.

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