Erstattung der Elternbeiträge für die Hortbetreuung
von Tina Mulholland
Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf geeinigt, dass Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht im Hort betreuen lassen, keine Elternbeiträge dafür entrichten müssen. Die Befreiung von Entgelten gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monat pauschal erstattet. Bei fortgesetzter Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden.
Diese Vereinbarung steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt des Sächsischen Landtages.